Der Wissenschaftliche Beirat berät - gemäß seinem Statut - den Vorstand der Bundesärztekammer zu medizinisch-wissenschaftlichen Fragen und Themen. Dazu gehören unter anderem Grundsatz- und Einzelanfragen bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen.

Der Bundesärztekammer wurde gesetzlich die Richtlinienkompetenz zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien gemäß dem Transfusionsgesetz (TFG) und dem Transplantationsgesetz (TPG) übertragen.

Fachlich zusammengesetzte Ständige Arbeitskreise des Wissenschaftlichen Beirats erarbeiten diese Richtlinien unter anderem in den Bereichen Hämotherapie, Gewebemedizin und zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls.

Arbeitskreise des Wissenschaftlichen Beirats erarbeiten außerdem Basisinformationen zu verschiedenen Themen, die interdisziplinär in Vorstand und Plenum des Beirats diskutiert werden.

Nach der Beratung und Beschlussfassung dieser Stellungnahmen durch den Vorstand der Bundesärztekammer fließen diese ggf. in die (Beratungs-)Aufgaben der Bundesärztekammer sowie der Landesärztekammern gegenüber Politik und Öffentlichkeit ein.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer ist aus ehrenamtlich tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eines breiten Spektrums medizinischer Fachgebiete zusammengesetzt.

Der Beirat ist damit auch ein Ort des konstruktiven interdisziplinären Austauschs in seinem ausgezeichnet vernetzten Kreis von Fachexpertinnen und Fachexperten.

In seinen Jahresberichten stellt der Wissenschaftliche Beirat seine Arbeit transparent und öffentlich zugänglich dar.

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