Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer übernimmt die in seinem Statut geregelten Aufgaben. Er berät die Bundesärztekammer zu medizinisch-wissenschaftlichen und Forschungsfragen, die ihm vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgelegt werden.
Auch kann der Beirat bei Grundsatz- und Einzelfragen zu Rate gezogen werden, unter anderem im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzesvorhaben.
Der Vorstand der Bundesärztekammer kann den Beirat auch zu Fragen der biomedizinischen Ethik als Grundlage für seine Entscheidungsfindung hinzuziehen.
Darüber hinaus kann der Wissenschaftliche Beirat dem Vorstand der Bundesärztekammer Vorschläge zu Beratungsthemen unterbreiten.
Der Wissenschaftliche Beirat erarbeitet in fachlich zusammengesetzten Arbeitskreisen zudem Basisinformationen zu verschiedenen Themen, die interdisziplinär in Vorstand und Plenum des Beirats diskutiert werden.
Nach der Beratung und Beschlussfassung dieser Stellungnahmen durch den Vorstand der Bundesärztekammer fließen diese in die (Beratungs-)Aufgaben der Bundesärztekammer und der Landesärztekammern gegenüber Politik und Öffentlichkeit ein.
Der Bundesärztekammer wurde bundesgesetzlich die Richtlinienkompetenz zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik gemäß dem Transfusionsgesetz (TFG) und dem Transplantationsgesetz (TPG) übertragen.
Fachlich zusammengesetzte Ständige Arbeitskreise des Wissenschaftlichen Beirats erarbeiten diese Richtlinien in den Bereichen Hämotherapie, Gewebemedizin und zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls.
In die Erarbeitung der Richtlinien fließt die breite Gesamtheit der Fachexpertise und die Qualität der Arbeit seiner ehrenamtlichen Mitglieder sowie der Mitglieder seiner Arbeitskreise und derer umfangreicher Netzwerke ein.
Damit unterstützt der Wissenschaftliche Beirat die Aufgabenwahrnehmung der Landesärztekammern und dient der Bedeutung der Kammern im deutschen Gesundheitswesen.