Der Bundesärztekammer wurde bundesgesetzlich die Richtlinienkompetenz zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien gemäß dem Transfusionsgesetz (TFG) und dem Transplantationsgesetz (TPG) übertragen.
Fachlich zusammengesetzte Ständige Arbeitskreise des Wissenschaftlichen Beirats erarbeiten folgende Richtlinien:
- Richtlinie zur Gewinnung von Spenderhornhäuten und zum Führen einer Augenhornhautbank gemäß § 16b TPG zur Untersuchung und zu den Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung als Gewebespender sowie zur Entnahme, Übertragung und Anwendung von Augenhornhäuten.
- Richtlinie zur assistierten Reproduktion gemäß § 16b TPG zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen oder Keimzellgewebe im Rahmen der assistierten Reproduktion, einschließlich der Insemination und In-vitro-Fertilisation sowie im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik.
- Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls („Hirntod-Richtlinie“) gemäß § 16 TPG bezüglich der Regeln zur Feststellung des Todes sowie der Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms.
- Richtlinie Hämotherapie gemäß §§ 12a und 18 TFG u. a. zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen, zur Anwendung von Blutprodukten einschließlich der Qualitätssicherung sowie zur Qualifikation und zu den Aufgaben von Personen im engen Zusammenhang mit der Anwendung von Blutprodukten.
- Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen gemäß §§ 12a und 18 Transfusionsgesetz und § 16b Transplantationsgesetz.
Zu den Richtlinien wird gemäß ihrer gesetzlichen Grundlage nach der Beschlussfassung durch den Vorstand der Bundesärztekammer das Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut hergestellt bzw. die Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit eingeholt.
Im Anschluss werden die Richtlinien im Deutschen Ärzteblatt bekanntgegeben und auf der Website des Wissenschaftlichen Beirats veröffentlicht. Die Richtlinie Hämotherapie sowie die Richtlinie zur assistierten Reproduktion werden darüber hinaus gemäß TPG vom Paul-Ehrlich-Institut im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Darüber hinaus erarbeitet ein Ständiger Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats die