Der Bundesärztekammer wurde bundesgesetzlich die Richtlinienkompetenz zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien gemäß dem Transfusionsgesetz (TFG) und dem Transplantationsgesetz (TPG) übertragen.

Fachlich zusammengesetzte Ständige Arbeitskreise des Wissenschaftlichen Beirats erarbeiten folgende Richtlinien:

Zu den Richtlinien wird gemäß ihrer gesetzlichen Grundlage nach der Beschlussfassung durch den Vorstand der Bundesärztekammer das Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut hergestellt bzw. die Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit eingeholt.

Im Anschluss werden die Richtlinien im Deutschen Ärzteblatt bekanntgegeben und auf der Website des Wissenschaftlichen Beirats veröffentlicht. Die Richtlinie Hämotherapie sowie die Richtlinie zur assistierten Reproduktion werden darüber hinaus gemäß TPG vom Paul-Ehrlich-Institut im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Darüber hinaus erarbeitet ein Ständiger Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats die